Verkehrsrecht MPU

Häufige Fragen an den Anwalt zur MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

   Rechtsanwlt Christoffer Friedrich hilft Ihnen bei allen Problemen rund um die MPU . 1. Was ist die MPU?

Bei der MPU wird im Rahmen von Gesprächen, Tests und Übungen untersucht, ob jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Die große Mehrheit der Teilnehmer kommt wegen Alkohol am Steuer zur MPU.
Um den Führerschein wieder zu erlangen, müssen diese Autofahrer nachweisen, dass sie sich kritisch mit ihrem Trinkverhalten auseinandergesetzt haben. Die MPU bietet diesen Menschen die Chance in einem Gespräch glaubhaft zu vermitteln, dass Sie ihr Trinkverhalten geändert haben und sie damit keine Gefahr mehr für die Sicherheit des Straßenverkehrs darstellen. Auch bei Drogenkonsumenten und Punktejägern geht es in der MPU darum, zu klären, ob die Betroffenen ihr Verhalten entsprechend geändert haben.

2. Was passiert bei der MPU?

Die MPU besteht im Wesentlichen aus zwei Hauptteilen: der medizinischen Untersuchung und einem psychologischen Gespräch. Der medizinische Teil beinhaltet eine körperliche Untersuchung, manchmal mit Urinabgabe und Blutabnahme. Während des psychologischen Teils wird ein ausführliches Gespräch geführt, worüber eine Gesprächsmitschrift erstellt wird. Zusätzlich gibt es noch Tests zur Leistungsfähigkeit (Reaktionsleistung, Konzentration, Aufmerksamkeit etc.).

3. Wann ist die MPU zwingend vorgeschrieben?

  • Wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille geführt worden ist.
  • Wenn nach einem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit besteht, jedoch Anzeichen für Alkohohlmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen.
  • Wenn die Fahrerlaubnis wegen der Abhängigkeit oder der Einnahme von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen entzogen worden ist oder geklärt werden soll, ob jemand noch abhängig ist bzw. weiter Drogen konsumiert. Bei dem „Sonderfall Cannabis“ (Marihuana / Haschisch) wird danach unterschieden, ob Cannabis regelmäßig konsumiert wird oder nur gelegentlich.
  • Darüber hinaus können Auffälligkeiten im Zusammenhang mit allgemeinen Verkehrsauffälligkeiten (z.B. 18 Punkte im Verkehrszentralregister), Straftaten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen Anlass für eine MPU sein.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Fall zu den zwingenden Fällen gezählt wird, ist es ratsam, einen Anwalt aufzusuchen.

4. Wo kann man eine MPU machen?

Eine MPU kann nur bei amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung durchgeführt werden. Gerne empfiehlt Herr Rechtsanwalt Friedrich seinen Mandanten eine geeignete Stelle.

5. Wann kann man sich nach einer negativen Begutachtung wieder untersuchen lassen?

Im Gutachten sollte eine Empfehlung stehen, was Sie unternehmen können, um Ihre Chancen auf eine positive Beurteilung zu erhöhen. Wenn Sie die Empfehlungen nicht verstehen, können Sie sich auch ohne weitere Kosten vom Gutachter das Gutachten und die Empfehlung in einem persönlichen Gespräch erklären lassen. Eine „Sperrfrist“, die vorgibt, wann Sie wieder eine MPU absolvieren können, gibt es nicht. Es empfiehlt sich jedoch nicht, verfrüht eine erneute MPU anzugehen.

6. Wenn man zum zweiten Mal zur MPU muss, ist der Ablauf ein anderer?

Bei einer erneuten MPU ist der Ablauf derselbe wie bei der vorherigen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Empfehlungen der vorherigen MPU befolgt werden sollten, da dadurch die Erfolgschancen für das Bestehen der zweiten MPU erheblich steigen.

7. Was passiert, wenn ich nicht zur MPU gehe?

Die Fahrerlaubnisbehörde darf im Falle einer Nichtvorlage einer MPU auf die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen, sodass auch nach Ablauf der Sperrzeit keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird.

8. Bekomme ich meinen Führerschein automatisch nach Ablauf der Sperrzeit zurück?

Nein. Die Fahrerlaubnis wird nur auf Antrag wieder erteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die erforderlichen praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

9. Kann ich mit einer ausländischen Fahrerlaubnis die MPU umgehen?

Nach einer Entscheidung des OLG Celle, die auf Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ergangen ist, kann sich eine Person des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Inland strafbar machen, wenn die Fahrerlaubnis während der Sperrzeit im Ausland erworben worden ist. Dies auch dann, wenn erst nach Ablauf der Sperrfrist von der Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht wird. Grundsätzlich ist aber jeder Einzelfall gesondert zu prüfen. Gerne berät Sie Herr Rechtsanwalt Friedrich bei Ihren Fragen zur Gültigkeit einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis.

10. Kann die Sperrzeit verkürzt werden?

Grundsätzlich ist eine Sperrzeitverkürzung möglich. Das Gesetz schreibt jedoch bestimmte Anforderungen vor, die beachtet sein müssen. Dem Gericht sind solche Tatsachen vorzutragen, die erst nach dem Urteil berücksichtigt werden können. Erfolg versprechend ist in der Regel der Nachweis von Schulungsmaßnahmen, die eine Auseinandersetzung des Verurteilten mit seinem der Trunkenheitsfahrt zugrunde liegenden Verhalten belegen.

Herr Rechtsanwalt Friedrich ist ihnen gerne dabei behilflich, verkürzende Maßnahmen effektiv umzusetzen.

Ihr Anwalt in Frankfurt und Hanau: Rechtsanwalt Christoffer Friedrich

Zur MPU-Vorbereitung arbeiten wir mit Herrn Dipl. Psych. Reiner Mähringer-Kunz in Frankfurt zusammen.http://www.mpu-fsho.de

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