Bußgeld & Verkehrsstrafrecht

Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen?

Sind Sie zu schnell gefahren und wurden dabei geblitzt? Hatten Sie Alkohol getrunken und sind trotzdem mit dem Auto gefahren? Waren Sie an einem Unfall beteiligt und sind weggefahren? All dies sind Situationen, in denen regelmßig ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen bzw. ein Verkehrsstrafverfahren gegenSie eingeleitet werden kann. Oft erhalten Sie dadurch sogenannte „Punkte in Flensburg“.

   Hier hilft Ihnen unser Spezialist für Verkehrsrecht, Christoffer Friedrich.

Vermeiden Sie Fehler von Anfang an!

Zunächst muss die Behörde ein Buß- oder Strafverfahren  gegen Sie einleiten. Spätestens wenn Sie einen Anhörungsbogen der Verwaltungsbehörde oder gar der Staatsanwaltschaft erhalten, sollten Sie sich von unserem Spezialisten für Verkehrsrecht vertreten lassen. Denn bereits zu Beginn des Verfahrens müssen die Weichen richtig gestellt werden. Ohne verkehrsrechtliches Spezialwissen eines Anwalts können Ihnen hier schlimme Fehler unterlaufen. Das sollten Sie vermeiden!

Natürlich kann Ihr Rechtsanwalt Ihre Fehler nicht ungeschehen machen. Aber er kann Ihnen helfen, ein gerechtes Verfahren zu bekommen und mögliche Fehler der Behörde zu Ihrer Entlastung nutzen. Beispielsweise stellt er im Ermittlungsverfahren die richtigen Fragen: Ist der Sachverhalt richtig ermittelt? Ist der Vorgang bereits verjährt? Hat die zuständige Behörde gehandelt? War das Messgerät richtig eingestellt?

Was kann Ihnen die Behörde im Verkehrsrecht vorwerfen?

Im Straßenverkehr gibt es viele Fehler, die zu einem Bußgeldverfahren, einem Bußgeldbescheid oder sogar zu einem Strafverfahren führen können. Hierzu gehören beispielsweise

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Trunkenheitsfahrt, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinwirkung
  • Abstandsverstoß: Nichteinhalten des Abstands vom vorausfahrenden Fahrzeug
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots

In allen diesen Bereichen ist unser Spezialist für Verkehrsrecht, Christoffer Friedrich Ihr kompetenter Ansprechpartner

Lesen Sie hierzu auch weiterführende Hinweise zum Recht der Ordnungswirdrigkeit und zum Bußgeldverfahren im Straßenverkehr.

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