Verkehrsrecht Ordnungswidrigkeit Bußgeldverfahren
Unser Spezialist für Recht der Ordnungswidrigkeit / Bußgeldverfahren im Straßenverkehr Rechstanwalt Christoffer Friedrich.
Bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten handelt es sich im Grunde genommen um die Verfolgung „kleiner“ Straftaten. Dieser für Sie vielleicht verblüffende Aspekt führt aber zu einer Konsequenz, die von immenser Bedeutung ist:
Die Behörde muss Ihnen einen Schuldvorwurf nachweisen können. Sie als mutmaßlicher „Täter“ kommen daher in den vollen Genuss der im Rechtsstaat unerlässlichen Unschuldsvermutung.
Gerade im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen zu schnellen Fahrens, welche die Masse der Verfahren ausmachen, sind sowohl hinsichtlich der Messung als auch im Hinblick auf Verfahrensfragen viele mögliche Angriffspunkte aufzufinden.
Daher ist es sehr wichtig, dass Sie stets, bevor Sie sich zur Sache einlassen, über einen Verteidiger Ihrer Wahl Akteneinsicht nehmen. Auf keinen Fall sollten Sie selbst eine Erklärung zur Sache abgeben – dazu sind Sie auch nicht verpflichtet! Auf dem von der Behörde verschickten Anhörungsbogen sollten Sie deshalb allenfalls angeben, dass eine Einlassung über unsere Kanzlei erfolgt. Selbst eine fehlerhafte Darstellung des relevanten Sachverhaltes kann zu einer ungerechtfertigten Ahndung führen.
Die Rechtsfolgen werden vor allem dann als einschneidend empfunden, wenn es um ein Fahrverbot geht. Wenn Sie wissen möchten, welche Maßnahmen verhängt werden können, empfehlen wir einen Blick in den sogenannten „Bußgeldkatalog“, auf den Seiten der Verkehrsanwälte oder auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums, dort unter „Service“.
Besser ist deshalb: Vereinbaren Sie unverzüglich einen Termin in unserer Kanzlei, bevor Sie den Anhörungsbogen zurücksenden. Wir kümmern uns um den Rest!
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine Überprüfung der Ermittlungsakte ergibt, dass der Bußgeldbescheid zu Recht ergangen ist und keine Angriffspunkte dagegen ersichtlich sind. In diesen Fällen beraten wir Sie entsprechend und hoffen auf Ihre Einsichtsfähigkeit.