Checkliste für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber, die beabsichtigen, eine Kündigung auszusprechen
Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Philip Sinnwell.
Vor Ausspruch einer Kündigung sollten Sie mindestens folgende Punkte überprüfen:
- Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das zu kündigende Arbeitsverhältnis Anwendung?
- Reicht der Sachverhalt für eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder eine ordentliche, fristgerechte Kündigung aus?
- Welche Kündigungsfrist greift ein? Dies ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den eventuell anzuwendenden Tarifverträgen und aus dem Gesetz
- Findet auf den zu kündigenden Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz Anwendung (z.B.: Betriebsratsmitglieder; Schwangere; schwerbehinderte Menschen; Arbeitnehmer in Elternzeit)? Ist daher ein besonderes Vorverfahren erforderlich (z.B.: Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes bei schwerbehinderten Menschen)?
- Wie muss eine ordnungsgemäße Beteiligung eines im Betrieb des Arbeitgebers bestehenden Betriebsrates erfolgen? Ist eine bloße Anhörung oder eine Zustimmung des Betriebsrates erforderlich?
- Bestehen noch Gegenansprüche des Unternehmens (Bsp.: Arbeitgeberdarlehn, Rückgabe von Arbeitsgeräten etc.?)
- Welchen Inhalt und welche Form sollte bzw. muss die Kündigung haben?
- Auf was müssen Sie den Arbeitnehmer gesondert hinweisen?
- Wie sollte die Kündigung dem Arbeitnehmer zugehen?
- Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung über die Rechtswirksamkeit der Kündigung?
- Welche Risiken bestehen bei einer Kündigungsschutzklage? In welchem Umfang sollen etwaige Risiken (insbesondere in finanzieller Hinsicht) bewusst eingegangen werden?
- Soll dem Arbeitnehmer gegenüber eine Freistellung von der Arbeitspflicht ausgesprochen werden?