Checkliste für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber, die beabsichtigen, eine Kündigung auszusprechen

   Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Philip Sinnwell.

Vor Ausspruch einer Kündigung sollten Sie mindestens folgende Punkte überprüfen:

  • Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das zu kündigende Arbeitsverhältnis Anwendung?
  • Reicht der Sachverhalt für eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder eine ordentliche, fristgerechte Kündigung aus?
  • Welche Kündigungsfrist greift ein? Dies ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den eventuell anzuwendenden Tarifverträgen und aus dem Gesetz
  • Findet auf den zu kündigenden Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz Anwendung (z.B.: Betriebsratsmitglieder; Schwangere; schwerbehinderte Menschen; Arbeitnehmer in Elternzeit)? Ist daher ein besonderes Vorverfahren erforderlich (z.B.: Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes bei schwerbehinderten Menschen)?
  • Wie muss eine ordnungsgemäße Beteiligung eines im Betrieb des Arbeitgebers bestehenden Betriebsrates erfolgen? Ist eine bloße Anhörung oder eine Zustimmung des Betriebsrates erforderlich?
  • Bestehen noch Gegenansprüche des Unternehmens (Bsp.: Arbeitgeberdarlehn, Rückgabe von Arbeitsgeräten etc.?)
  • Welchen Inhalt und welche Form sollte bzw. muss die Kündigung haben?
  • Auf was müssen Sie den Arbeitnehmer gesondert hinweisen?
  • Wie sollte die Kündigung dem Arbeitnehmer zugehen?
  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung über die Rechtswirksamkeit der Kündigung?
  • Welche Risiken bestehen bei einer Kündigungsschutzklage? In welchem Umfang sollen etwaige Risiken (insbesondere in finanzieller Hinsicht) bewusst eingegangen werden?
  • Soll dem Arbeitnehmer gegenüber eine Freistellung von der Arbeitspflicht ausgesprochen werden?
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