Adoption

Weshalb Sie eine Adoption mit Hilfe eines Anwalts planen sollten

Zu den relevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit einer Adoption eines minderjährigen Kindes gehören insbesondere:

  • Welche Wirkungen entfaltet eine Adoption?
  • Muss man verheiratet sein, um das Kind der/des Lebensgefährten zu adoptieren?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ein minderjähriges Kind adoptiert werden?
  • Welches Alterserfordernis gibt es bei der Adoption Minderjähriger?
  • Wann enden die elterlichen Pflichten bei der Durchführung einer Adoption?
  • Welche Unterlagen werden für die Durchführung einer Adoption benötigt?
  • Unter welchen Umständen kann es sinnvoll sein, mit der Adoption des Kindes bis zu dessen Volljährigkeit zu warten?

Allgemeines zum Adoptionsrecht

Seit Jahren genießt das Thema Adoption ein hohes gesellschaftliches Interesse. Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 4748 Kinder adoptiert. Bei 59% handelte es sich um eine Adoption durch Stiefeltern oder Verwandte. Der Anteil der Adoptionen, bei denen Adoptiveltern und Kind einander „fremd“ waren, sank von 47% (1993) auf 40% (2006) (Zahlen des Statistischen Bundesamtes).

Zu unterscheiden sind die Volljährigen-, Verwandten- und Stiefkindadoption von ihrer Zielsetzung von der Adoption familienfremder Kinder.

Adoption eines Kindes

Den Großteil aller Adoptionsverfahren macht nach wie vor die Adoption Minderjähriger aus. Hierbei gilt der Grundsatz der Volladoption, wonach ein völliges Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten eintritt. Zugleich enden damit auch die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten, die mit einem Verwandtschaftsverhältnis einhergehen. In erster Linie sind Unterhalts- und Erbrechte betroffen.

Bedingt durch die hohe Zahl gescheiterter Ehen, insbesondere in Großstädten wie Frankfurt am Main, oder auch außerehelicher Verbindungen sind mehr als die Hälfte aller Adoptionen Stiefkindadoptionen. Hierbei geht es darum, eine bereits bestehende familiäre Beziehung in eine Form zu kleiden, die als vorteilhaft für das Kind gesehen wird. 

Erwachsenenadoption

Die Adoption Volljähriger ist ein tief verwurzeltes Institut im deutschen Recht. Um eine Volljährigenadoption handelt es sich, wenn der Betreffende zum Zeitpunkt des Annahmebeschlusses des Vormundschaftsgerichts volljährig ist. Die Vorschriften für die Adoption Minderjähriger kommen hierbei sinngemäß zur Anwendung, sofern sich nicht aus den Sondervorschriften etwas anderes ergibt. Auch diese Form der Adoption steht nicht im freien Beliebender Beteiligte, sondern setzt voraus, dass diese sittlich gerechtfertigt ist.
Aus steuerlicher Sicht kann künftig die Adoption eines Erwachsenen zur Optimierung der Erbschaftssteuer sinnvoll sein.
Weitere Informationen zur Erwachsenenadoption

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