Erwachsenenadoption

Ihre Ansprechpartnerin für Erwachsenenadoption ist Rechtsanwältin Sabine Burges.

Während man beim Stichwort Adoption meist an kleine Kinder denkt, vergisst man dabei oft das Institut der Erwachsenenadoption. Die Adoption Volljähriger ist aber ein tief verwurzeltes Institut im deutschen Recht. Und wird nicht zuletzt angesichts der Erbschaftssteuerreform immer wichtiger. Heutzutage ist bereits jede zweite Adoption in Deutschland eine  Erwachsenenadoption.
Um eine Erwachsenenadoption handelt es sich, wenn der Betreffende zum Zeitpunkt des Annahmebeschlusses des Vormundschaftsgerichts volljährig ist. Die Vorschriften für die Adoption Minderjähriger kommen hierbei sinngemäß zur Anwendung, sofern sich nicht aus den Sondervorschriften etwas anderes ergibt. Auch diese Form der Adoption steht nicht im freien Belieben der Beteiligten, sondern setzt voraus, dass diese sittlich gerechtfertigt ist. Natürlich stellen sich bei der Annahme eines erwachsenen noch andere Fragen als bei der Kinderadoption. Beispielsweise geht es um den bisherigen Familiennamen, um die Beziehung zu den leiblichen Eltern etc. Alleine deshalb sollten Sie den Rat eines Rechtsanwalts suchen.

Aus steuerlicher Sicht kann künftig die Adoption eines Erwachsenen zur Optimierung der Erbschaftssteuer sinnvoll sein. Die Adoption eines Erwachsenen eröffnet die Möglichkeit, die Erbschafts- oder Schenkungssteuer erheblich zu mindern. Durch die Adoption wird ein Aufrücken in die begehrte Erbschaftssteuerklasse I mit hohen Freibeträgen und geringem Steuersatz möglich.
Gewinner der Erbschaftssteuer-Reform sind die Erben von Unternehmen. Zur Entlastung von Unternehmenserben gelten 85 Prozent des Betriebsvermögens pauschal als produktives Vermögen, sodass nur noch 15 Prozent des Wertes versteuert werden muss, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

  • der Betrieb darf nicht verkauft werden,
  • das Vermögen des Betriebs muss in den nächsten 15 Jahren zumindest gleich bleiben und
  • der Betrieb muss zehn Jahre lang immer mindestens 70 Prozent der alten Lohnsumme behalten.

Aber auch bei kleinen Privatvermögen kann eine Adoption zu einem erheblichen Steuerersparnis führen. Im Vergleich zur Steuerersparnis fallen die Adoptionskosten daher kaum ins Gewicht.

Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Burges hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen einer Erwachsenenadoption und steht Ihnen während Ihres Adoptionsverfahrens in unserer Kanzlei in Frankfurt am Main und in Hanau mit Rat und Tat beiseite.
Für die steuerliche Beratung empfehlen wir Ihnen unsere Kooperationspartner, die wir gerne in einem persönlichen Gespräch benennen.

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