Welche Passagierrechte Sie bei Annulierungen von Flügen haben

Freitag, 20.10.2017 - Roland Kirsten

Manche Fluglinie ändert recht kurzfristig ihren Flugplan. Die Auswirkungen für den Passagier sind dann ähnlich wie bei einer Flugverspätung. Bei einer Flugverspätung stehen dem Passagier bei einer Verspätung eines Flugs von mehr als 3 Stunden Ausgleichzahlungen von der Fluglinie zu. Die Summe richtet sich nach der Entfernung und ist in der Fluggastrechte-Verordnung der EU Nr. 261/2004 festgelegt. Bis zu einer Entfernung von 1500 km gibt es bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden 250 Euro, zwischen 1500 und 3500 km beträgt der Betrag 400 Euro pro Passagier und über 3500 km 600 Euro.

Der Flug muss in jedem Fall über 3 Stunden verspätet sein. Die Verspätungsdauer am Zielort wird genau zum Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüre gerechnet.

Auch wenn bei Annullierungen die Situation und die Gründe anders sein können, lohnt es sich zu prüfen, ob im Einzelfall eine Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU Nr. 261/2004 verlangt werden kann. Dies richtet sich im Zweifel nach der Frist, mit der die Annullierung des Fluges von der Fluglinie angekündigt wird. Bei langfristigen Absagen eines Fluges bestehen keine Ansprüche, je kürzer die Absage erfolgt, desto besser sind die Chancen für eine Entschädigung. Die Voraussetzungen sollten im Einzelfall genau geprüft werden. Die Umbrüche bei den Fluglinien sollten nicht dazu führen, dass Ihre Rechte negiert werden.

Viele Fluglinien lehnen berechtigte Erstattungsansprüche zunächst ab. Deshalb ist eine Durchsetzung trotz der eindeutigen Geltung der Fluggastrechte-Verordnung regelmäßig nicht einfach. Hinzu kommt, dass viele Fluglinien – bewusst oder unbewusst – in Deutschland keine rechtlich greifbare Niederlassung haben. Gleichwohl können die Ansprüche am Gericht des Abflugs oder Ankunftsort geltend gemacht werden, dabei sollten qualifizierte und spezialisierte Anwälte gewählt werden.

Gern beraten Sie Herr Rechtsanwalt Christoffer Friedrich in Frankfurt und Hanau und Rechtsanwalt Stephan Papadopoulos im Büro in Hagen zu Ihren entsprechenden Fragen nach möglichen Entschädigungen

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