Unterhalt von Kindern für Eltern – wann müssen Kinder Elternunterhalt bezahlen?
Immer mehr ältere Menschen leben in Alten- und Pflegeheimen. Reichen Rente und Pflegeversicherung nicht aus, um die Heimkosten zu decken, trägt zunächst die öffentliche Hand die Kosten. Einen Teil der Heimkosten verlangen die Sozialämter jedoch von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten sind Kinder dazu verpflichtet, für den Unterhalt der Eltern zu sorgen, wobei Geschwister anteilig je nach Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen haften. Ob die Kinder tatsächlich Elternunterhalt zahlen müssen, hängt von deren Einkommen und Vermögen ab. Vom unterhaltsrechtlich bereinigten Nettoeinkommen wird ein Selbstbehalt von mindestens 1.800 Euro abgezogen. Für eine Familie liegt der erhöhte Selbstbehalt bei 3.240 Euro. Zum Schonvermögen der Kinder gehört auch die selbst genutzte Immobilie. Unterhaltsberechtigte eigene Kinder haben Vorrang vor den Unterhaltsansprüchen der eigenen Eltern. In Ausnahmefällen kann der Elternunterhalt durch schwere Verfehlungen gegen das Kind verwirkt sein, sodass kein Elternunterhalt zu zahlen ist. Insbesondere, wenn Eltern ihren Kindern gegenüber ihrer früherer Unterhaltsverpflichtung nicht nachgekommen sind und seit Jahren kein Kontakt mehr zwischen Elternteil und Kind besteht, sehen die Gerichte in Einzelfällen eine Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern als nicht gegeben an.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie bei uns Frau Rechtsanwältin Valeska Jansen an!