10 Grundregeln bei einem Verkehrsunfall

  1. Sichern Sie die Unfallstelle. Fordern Sie sofort die Polizei und wenn nötig den Rettungswagen an.
  2. Suchen Sie nach Zeugen, die den wahren Hergang des Unfalls bekunden können! Auch Mitfahrer sind mögliche Zeugen.
  3. Machen Sie Fotos, die auf den Unfallhergang und die tatsächlich entstandenen Schäden schließen lassen! Verändern Sie nichts, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
  4. Bei einem einsichtigen Schädiger lassen Sie sich dessen Unfallverursachung und sein Verschulden daran nach Möglichkeit schriftlich bestätigen. Vertrauen sie nicht auf mündliche Zusagen des Unfallverursachers!
  5. Geben Sie keine für Sie nachteiligen Erklärungen zur Schuldfrage – auch wenn man Sie drängt – gegenüber der Polizei oder anderen Beteiligten ab! Dies gilt für mündliche und schriftliche Erklärungen.
  6. Wenn die Polizei am Unfallort erscheint, notieren Sie sich Namen und Dienststelle der aufnehmenden Beamten.
  7. Tauschen Sie mit dem Fahrer Versicherungsdaten und Anschriften aus! Lassen Sie sich vorsichtshalber dessen Personalausweis zeigen.
  8. Bei Schmerzen bzw. möglichen Verletzungen immer sofort einen Arzt aufsuchen und die Verletzungen dokumentieren lassen.
  9. Vereinbaren Sie unmittelbar nach dem Unfall einen Termin mit unserer Kanzlei. Selbst bei noch so „klaren“ Fällen verhindert dies, dass Sie Rechts- oder Vermögensnachteile erleiden.
  10. Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonst Kontakt mit Ihnen aufnimmt: Treffen Sie auch hier keine Vereinbarungen mit dem Versicherer. Verweisen Sie die Versicherung einfach an Ihren Anwalt.

Gerne können Sie diese zehn Punkte ausdrucken und ins Handschuhfach legen, damit Sie es für den Fall des (Un)falles mit dabei haben.

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