Kapitalanlagen

Fakten, die Sie beim Abschluss einer Kapitalanlage kennen sollten

Hier erfahren Sie Grundsätzliches über die Abgrenzung des (ehemals) grauen Kapitalmarkts zum geregelten Kapitalmarkt. Auch wenn es nach trockener Theorie klingt: Diese Fakten können sich für Sie auszahlen!

Kapitalmarkt und Kapitalmarktrecht

Die Bezeichnung „Kapitalmarkt“ ist ein Sammelbegriff für alle Märkte, die dem Handel von Angebot und Nachfrage nach (Finanz-)Kapital dienen. Hierbei kann zwischen primärem und sekundärem oder zwischen geregeltem und „grauen“ Kapitalmarkt unterschieden werden.
Das Kapitalmarktrecht ist ein Sammelbegriff für die gesetzlichen Regeln, die den Markt ordnen.

Was war der Graue Kapitalmarkt?

Hierzu zitieren wir aus dem „Handbuch Rund um’s Geld“ der Stiftung Warentest: „Als grauer Kapitalmarkt wird der Teil der Finanzmärkte bezeichnet, der keiner staatlichen Aufsicht oder anderen Reglementierungen unterliegt. Die Angebote werden daher auch nicht über die Börse oder Bankfilialen offeriert, sondern per Telefon oder im Wohnzimmer des Anlegers, der hier besser als Opfer bezeichnet werden sollte. Denn die Mehrzahl der am grauen Markt angebotenen Offerten ist unseriös. Schätzungsweise 40 bis 50 Milliarden DM pro Jahr, so das Bundeskriminalamt, versickern in den Kanälen dubioser Anbieter.“

Seit der Krise der New Economy wurden aber auch für diesen Bereich des Kapitalmarkts immer mehr Aufsichtsregeln und eine Prospektpflicht eingeführt. Durch die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente – die sog. MiFID und das Finanzmarktrichtlinie – Umsetzungsgesetz (FRUG, in Kraft seit 01.11.2007) wurden viele Dienstleistungen unter Aufsicht der BaFin gestellt. So zählt die Anlageberatung nunmehr zu den Wertpapierdienstleistungen. Ihre Erbringung bedarf daher einer Zulassung. Zudem gibt es seither Regelungen über die Informationspflichten bei Erbringung von Wertpapierdienstleistungen. Ob der „graue Kapitalmarkt“ damit gänzlich verschwunden ist, werden erst die nächsten Jahre zeigen.

Was ist der geregelte Kapitalmarkt

Hierunter versteht man den Teil der Finanzmärkte, der unter staatlicher Aufsicht oder nach anderen nachvollziehbaren, öffentlichen Reglements stattfindet. Klassischer Handelsplatz ist die Börse. Produkte des geregelten Kapitalmarkts sind beispielsweise Aktien, Aktienfonds, Immobilienfonds (sofern sie an der Börse gehandelt werden), Exchange Traded Funds, Kapitallebensversicherungen, Genossenschaftsanteile, Optionsscheine…
Rechtsfragen des geregelten Kapitalmarkts werden in vielen Spezialgesetzen wie dem Aktiengesetz (AktG), dem Börsengesetz (BörsG), dem Finanzmarktförderungsgesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) etc. aber auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) behandelt.

Beispiele für typische Angebote des grauen Kapitalmarktes:
Unternehmensbeteiligungen, Sparpläne und damit verbundene Steuersparangebote aller Art, Bauherrenmodelle, Erwerbermodelle, Timesharing-Ferienimmobilien, fremdfinanzierte Rentenversicherung, Glücksspielbeteiligungen, Diamantenhandel, Termingeschäfte, Penny Stocks, Bankgarantiegeschäfte, sogenannte „Englische Lebensversicherung“…

Hier finden Sie eine Liste mit Unternehmen, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind

Hier erfahren Sie mehr über Herrn Rechtsanwalt Meinhardt, Ihr Ansprechpartner für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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