Gestaltung eines Ehevertrags

Sie überlegen vor oder während einer Ehe, ob Sie überhaupt einen Ehevertrag benötigen? Oder ob dies nicht bereits die Ankündigung einer späteren Scheidung bedeutet? Nein!

Ein Ehevertrag ist beispielsweise immer dann sinnvoll,

  • wenn vor oder während der Ehe bei den Partnern unterschiedliche finanzielle Verhältnisse bestehen.
  • wenn ein Unternehmen existiert, dessen Existenz nicht durch die Ehescheidung vernichtet werden soll
  • wenn ein Partner bewusst auf die Berufsausübung verzichtet aber im Falle einer Scheidung nicht mittellos dastehen möchte
  • wenn in einer zweiten Ehe die Vermögenswerte aus einer früheren Beziehung nicht einfließen sollen
  • wenn Kinder aus erster Ehe auch nach dem Tod des leiblichen Elternteils abgesichert werden sollen

Es gibt also gute Gründe für den Abschluss eines Ehevertrages. Genauso gibt es eine Vielzahl individueller Gestaltungsaspekte. Deshalb raten wir davon ab, ein Vertragsmuster zu übernehmen. Jede Ehe ist einzigartig, daher verdient sie auch einen persönlichen Ehevertrag. Dabei gibt es natürlich (verfassungsmäßige) Grenzen der Vertragsfreiheit. In einem solchen Vertrag können auch ausschließlich güterrechtliche (finanzielle) Aspekte geregelt werden.

Gerne erstellen wir für Sie den individuellen auf Sie und Ihre Ehe zugeschnittenen Ehevertrag.

Auch wenn der fertige Vertrag vor einem Notar beurkundet werden muss, ist bei dessen Gestaltung anwaltliche Hilfe unverzichtbar. Denn nur ein Anwalt ist Ihr Interessensvertreter!

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