Rechtsgebiet: Mietrecht
für Vermieter und Mieter
Sie beabsichtigen, einen Mietvertrag abzuschließen? Oder Sie sind bereits Vermieter oder Mieter und haben ein Problem mit der anderen Vertragspartei? Dann ist es sinnvoll, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Sie teure Fehler vermeiden.
Ihr Ansprechpartner für Mietrecht Rechstanwalt Michael Meyer.
Das Mietrecht befasst sich mit allen Rechtsbeziehungen rund um den Mietvertrag. Hierbei beraten wir gewerbliche und private Mandanten gleichermaßen auf Vermieterseite oder auf Mieterseite.
Insbesondere werden die folgenden Themen von uns regelmäßig bearbeitet:
- Entwurf oder Überprüfung eines individuellen Mietvertrags
- Durchsetzung oder Abwehr eines Mieterhöhungsverlangens anhand der ortsüblichen Vergleichsmiete (zum Beispiel Mietspiegel Frankfurt)
- Durchsetzung oder Abwehr von mangelbedingten Ansprüchen
- Überprüfung oder rechtswirksame Gestaltung der Kündigung eines Mietverhältnisses
- Rechtsfragen rund um die Rückgabe und Abnahme einer Wohnung (insbesondere zu Renovierung/Rückgabezustand) soiwe zur Rückgabe der Mietkaution
Ihr Anwalt für Mietrecht in Frankfurt
In Fragen des Mietrechts hilft Ihnen unser Mietrechtsspezialist Herr Rechtsanwalt Michael Meyer. Herr Rechtsanwalt Meyer verfügt als Fachanwalt für das Miet- und WEG-Recht über jahrelange Erfahrung aus anwaltlicher Tätigkeit im Mietrecht.