Kündigung des Arbeitsvertrags – was ist zu tun?

Freitag, 31.01.2020 - Roland Kirsten

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet eine tiefe Zäsur in die persönlichen Lebensverhältnisse. Daher ist es wichtig zu wissen, worauf zu achten ist und welche Rechte Ihnen nach Erhalt der Kündigung zustehen.

  1. Kündigung genau prüfen!

Unsere erste Empfehlung ist, die Kündigung genau zu prüfen. Stimmen die Daten? Auch wenn es überrascht, selbst große Unternehmen machen bei den Formalien häufig Fehler. Diese Punkte besprechen Sie am besten mit einem versierten Rechtsanwalt im Arbeitsrecht, der bei der Prüfung hilft!

Eine Kündigung ist immer schriftlich auszusprechen. Das Gesetz verlangt das. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist unwirksam.

2. Fristen prüfen und beachten!

Wenn man gegen eine Kündigung vorgehen möchte, ist die strenge 3-Wochen-Frist für die Einlegung einer Kündigungsschutzklage zu beachten. Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung als wirksam – d. h., selbst wenn der Arbeitgeber bei der Kündigung einen Fehler gemacht hat. Man muss also klagen! Dabei helfen Ihnen unsere Anwälte!

3. Gelten die Kündigungsschutzvorschriften?

Die Schutzvorschriften des Kündigungsschutzgesetzes finden immer dann Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate läuft und hat der Arbeitgeber insgesamt mehr als zehn Vollzeitarbeitsplätze (Teilzeitkräfte werden anteilig gerechnet) hat. Der Arbeitgeber hat dann die Pflicht für die Kündigung vor Gericht einen Grund nachweisen zu müssen. Dabei wird zwischen personenbedingten (z. B. Krankheit) oder verhaltensbedingten Gründen (z. B. Fehler bei der Arbeit) unterschieden. Daneben gibt es die sogenannte betriebsbedingte Kündigung, bei der eine Sozialauswahl stattfinden muss. Bei schutzbedürftigen Personengruppen wie Schwerbehinderte, Schwangeren, Betriebsräten und Datenschutzbeauftragten gelten für den Arbeitgeber über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgehende besondere Voraussetzungen für eine Kündigung.

4. Betriebsrat muss gehört werden!

Gibt es bei Ihrem Arbeitgeber einen Betriebsrat, ist dieser vor der Kündigung zwingend anzuhören. Die Kündigung ist sonst unwirksam.

5. Meldung bei der Arbeitsagentur

Jeder Arbeitnehmer hat bei einer Kündigung die Pflicht, sich unverzüglich bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend zu melden um eventuelle Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Diese Meldung kann auch online erfolgen.

6. Sonstiges : Zeugnis, Urlaub, Überstundenabgeltung

Am Ende eines Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitsnehmer Ansprüche auf Urlaubsabgeltung, Überstunden und die Ausstellung eines guten Arbeitszeugnisses. Hierfür gelten zum Teil strenge Ausschlussfristen, die greifen, wenn die Ansprüche nicht formal richtig und rechtzeitig geltend gemacht werden.

Diese Hinweise zeigen bereits die Vielschichtigkeit des Themas. Um keine Fehler zu machen, empfiehlt sich die Einschaltung eines im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalts. Dessen Kosten werden regelmäßig von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernommen. Unabhängig davon rechnet sich die Mandatierung aber auch, weil der Anwaltseinsatz sich in den meisten Fällen wirtschaftlich lohnt.

Gerne beraten unsere erfahrenen Rechtsanwälte Sie bei konkreten Fragen in Frankfurt, Hagen oder Hanau! Melden Sie sich bei diesen wichtigen Dingen! Gern auch telefonisch, wenn es eilt!

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