Flugverspätung bei verpassten Anschlussflügen – Umsteigezeiten

Dienstag, 16.07.2019 - Roland Kirsten

Haben Sie wegen einer vorausgehenden Flugverspätung Ihren Anschlussflug verpasst? Auch dann kann Ihnen eine Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung zustehen, wenn Sie am endgültigen Zielort mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden ankommen.

Wird der Anschlussflug verpasst, wird häufig von den Fluggesellschaften eingewandt, dass die nach der Verspätung bis zum Anschlussflug verbleibende Umsteigezeit eigentlich gereicht hätte und daher der Fluggast allein für das Verpassen verantwortlich sei. Dabei berufen sich die Fluggesellschaften gerne auf die sogenannten Mindestumsteigezeiten des jeweiligen Flughafens

Diese Mindestumsteigezeiten legt jeder Flughäfen selbst fest. Dabei geht es um den Zeitrahmen vom Öffnen der Türen des Zubringers bis zum Schließen der Türen des Anschlussfluges. Dabei werden Idealbedingungen an dem jeweiligen Flughafen unterstellt. Diese sind allerdings nur selten anzutreffen

Deshalb reichen diese Mindestumsteigezeiten dann vor Ort oft nicht aus. Es dauert zum Beispiel bis der Fluggast das Flugzeug tatsächlich verlassen kann, weil andere Reisende den Ausstieg verzögern oder das Boarding für den Weiterflug endet lange bevor die Türen am Flugzeug geschlossen werden. Auch Warteschlangen bei den Kontrollen und andere Verzögerungen tragen dazu bei dass de Mindestumsteigezeit nicht eingehalten werden kann.

In diesen Fällen können die Fluggesellschaften nicht mit dem Hinweis auf die Nichteinhaltung der Mindestumsteigenzeiten eine Entschädigungszahlung verweigern. Als Passagier sollten Sie versuchen, die Umstände, die zur Verzögerung geführt haben möglichst gut zu dokumentieren. Dabei können Fotos der Warteschlange ebenso helfen wie die Namen und Adressen von Mitreisenden, die ebenfalls betroffen waren. Erbitten Sie Visitenkarten oder verteilen Sie Ihre mit der Bitte eine Mail mit den Kontaktdaten zu schicken.

Sind Sie von einer Flugverspätung betroffen, beraten wir Sie bei Alegos gern in unseren Büros in Frankfurt, Hanau und Hagen oder auch telefonisch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir sind in diesem Bereich seit Jahren erfolgreich tätig und verfügen über eine hohe Expertise, weshalb wir häufig auch für sogenannte Flugverspätungsportale vor Gericht zur Durchsetzung entsprechender Forderungen auftreten.


Alegos Hauptmenue