Fehleranfällige Laserscanner als Radarfallen –Einspruch gegen die Bußgeldbescheide einlegen!

Samstag, 11.05.2019 - Roland Kirsten

Im Straßenverkehr werden zur Überwachung und Bestimmung der Geschwindigkeit häufig sogenannte Laserscanner eingesetzt, z.B. das Gerät Trafficstar 350 S von der Firma Jenoptik. Diese Geräte speichern regelmäßig nicht die der Messung zugrundeliegenden Rohdaten.

Kommt es zu einem Einspruch gegen den Bescheid und einem nachfolgenden Verfahren, stehen diese Daten also nicht dem  Betroffenen, der sich gegen den Bußgeldbescheid wehren möchte, zur Verfügung.

Deshalb stellt sich die Frage der Rechtmäßigkeit der auf Basis der Messergebnisse dieser Geräte erlassenen Bußgeldbescheide.

 

Zweifel an der Rechtmäßigkeit 

Derzeit wird vor dem saarländischen Landesverfassungsgericht diese Frage geprüft. Dabei zeichnet sich ab, dass die fehlenden Rohdaten nicht üblichen rechtsstaatlichen Ansprüchen an ein faires Verfahren genügen. Der Betroffene kann bei dem ihm zur Last gelegten Verstoß schlicht die Messungen nicht prüfen lassen.

Es geht dabei um die Frage „ob und wie der Betroffene sich zur Wehr setzen kann“.

Schon jetzt zeichnet sich ein Urteil ab, dass in letzter Konsequenz bedeuten könnte, dass die entsprechenden Laserscanner flächendeckend ausgetauscht oder nachgerüstet werden müssten.

Solange das nicht geschieht, dürften  Bußgeldbescheide, die trotzdem erlassen werden nicht rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen.

 

Einspruch einlegen

Auch wenn das Urteil aus dem Saarland noch nicht feststeht, kann Betroffenen derzeit nur dringend empfohlen werden, fristwahrend Einspruch gegen entsprechende Bußgeldbescheide einzulegen.

Dabei beraten und unterstützen Sie die Anwälte von ALEGOS  gerne. 

 

Alegos Hauptmenue