Alte Prämiensparverträge – Zinsen häufig falsch berechnet!

Sonntag, 28.02.2021 - Roland Kirsten

Die Frage ob Prämiensparverträge von den Banken und Sparkassen in Niedrigzinsphasen zum Nachteil der Sparer gekündigt werden dürfen, haben in den letzten Jahren schon häufig die Gerichte beschäftigt. Die Kündigungen wurden meistens für zulässig erklärt. Die Sparer verloren damit eine gute Geldanlagemöglichkeit.

Ein scheinbares Nebenproblem hat jetzt die Finanzaufsicht BAFIN  auf den Plan gerufen: Banken und Sparkassen haben die Zinsen bei den Prämiensparverträgen häufig zum Nachteil der Kunden und Sparer nicht korrekt berechnet. Viele Sparer haben schlicht jahrelang zu wenig Zinsen erhalten. Fachkreise kennen das Problem schon länger, betroffene Anleger jedoch nicht. Da die Banken und Sparkassen sich weigern, die richtige Zinsberechnung nachzuholen,ist jetzt die BAFIN aktiv geworden. Die BAFIN will erreichen, dass die Banken und Sparkassen ihre Kunden auf die fehlerhafte Berechnung hinweisen müssen.

Stellen Sie Ihre Ansprüche!

Den Anspruch selbst muss allerdings weiterhin der Kunde stellen. Allerdings wissen viele Kunden  überhaupt nicht, dass die Zinsen von den Banken und Sparkassen unzutreffend und nachteilig für die Sparer berechnet worden sind. Zum Teil sind die Bezugnahmen für Zinsänderungen unzulässig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn auf kurzfristige Laufzeiten als Vergleichszinsen bei Zinsänderungsklauseln Bezug genommen wird, obwohl der Prämiensparvertrag einen Lange Laufzeit hat. Eine andere unzulässige Praxis besteht darin Zinsänderungen nicht richtig weiterzugeben. Dazu hat der BGH schon vor Jahren präzise Vorgaben gemacht. Den meisten Banken und Sparkassen haben das nicht umgesetzt. Deshalb sieht sich jetzt die BAFIN gefordert, diese unzulässige Praxis abzustellen.

Nach Fristablauf einen Anwalt einschalten!

Sie sollten sich umgehend um das Thema kümmern. Es geht um beträchtliche Beträge, was bereits das Tätigwerden der BAFIN zeigt. Das Zögern der Banken und Sparkassen liegt auch darin begründet, dass sie sich gern auf die Verjährung berufen. Zinsansprüche verjähren regelmäßig in drei vollen Jahren. Deshalb bedeutet jedes neues Kalenderjahr eine große Zinsersparnis  für die Banken und Sparkassen.

Fordern Sie Ihre Bank oder Sparkasse auf, die Zinsen korrekt zu berechnen. Der BGH hat das schon vor Jahren verlangt. Setzen Sie dafür der Bank oder Sparkasse eine taggenaue Frist. Vier Wochen sollten ausreichend sein. Reagiert die Bank nicht, schalten Sie einen Anwalt ein. Da die Bank oder Sparkasse dann in Verzug sein dürfte, muss sie dann auch die Kosten des Anwalts übernehmen.

Es geht um Ihr Geld. Zögern Sie nicht!

Sie können uns bei Fragen gerne unverbindlich ansprechen.

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