Scheidung ohne Rosenkrieg

Wir empfehlen dass Sie möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe bei der Trennung innerhalb einer Ehe in Anspruch nehmen und sich den Ablauf eines Scheidungsverfahrens erklären lassen. Ziel ist es dabei, die Scheidung ohne schmerzhafte Verletzungen in fairer Verhandlungsatmosphäre und ohne Zeitdruck vorzubereiten. So können jahrelange Prozesse durch alle Instanzen und damit ein erhebliches Kostenrisiko vermieden werden.

Vor allem aber gelingt es für alle Beteiligten, einen beendeten Lebensabschnitt hinter sich zu lassen und ihre Lebensqualität bzw. Lebensfreude mit dem Blick nach vorn möglichst bald wiederzugewinnen.

Wesentliche Voraussetzung einer Scheidung ist, dass die Eheleute grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt voneinander gelebt haben müssen.

Getrenntleben bedeutet, dass zwischen den Eheleuten keine häusliche und eheliche Lebensgemeinschaft mehr bestehen darf und mindestens ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft nicht wieder herstellen will.

Wir bemühen uns für Sie, bereits in einem sehr frühen Stadium der Trennung eine umfassende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen. Darin werden die Folgen der Trennung für beide Seiten verbindlich vereinbart. Damit wird insbesondere auch verhindert, dass der Streit um gemeinsame Kinder eskaliert oder diese als Druckmittel eingesetzt werden. Eine solche Vereinbarung ist auch notwendig, um gemeinsames Vermögen – oder auch gemeinsame Schulden – gerecht aufzuteilen und für beide Seiten eine tragbare Lösung zu finden.

Vereinbaren Sie ein erstes Beratungsgespräch! Dies ist in der Regel sogar von der Rechtsschutzversicherung gedeckt.

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