Rechtsgebiet: Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz
In unserem Referat Bankrecht und Kapitalmarktrecht beraten wir Sie bei allen Rechtsfragen, die mit Banken, Krediten oder Geldanlagen zu tun haben.
Aus den vielfältigen Bereichen des Bankrechts bearbeiten wir beispielsweise folgende Themen:
- Haftung der Bank oder des Vermittlers wegen Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten
- Rechtsfragen im Zusammenhang mit Anlagevermittlung Anlageberatung und Prospekthaftung
- Rechtsprobleme des ungeregelten („grauen“) Kapitalmarkts (beispielsweise geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Sachwertfonds etc.)
- Bargeldloser Zahlungsverkehr; alle Rechtsfragen rund ums Konto und,
- Fragen rund um den Kreditvertrag,
- Fragen zur Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages -auch im Zusammenhang mit KFZ Finanzierungen
- Alles rund um Sicherungsinstrumente wie Grundschuld, Hypothek und Bürgschaft
Unternehmen und Privatpersonen helfen wir, wenn innerhalb der Geschäftsbeziehung zu ihrer Bank Probleme auftreten.
Das gilt insbesondere für Fragen der Widerrufsmöglichkeiten von teuren Kreditverträgen.
Seit November 2002 sind Banken und Sparkassen bei Immobiliardarlehen verpflichtet, ihre Kunden, soweit diese Verbraucher sind, über ihr Widerrufsrecht ordnungsgemäß zu belehren. Erfolgt keine ordnungsgemäße Belehrung, können die Kunden den Darlehensvertrag in der Regel auch heute noch widerrufen. Dies gilt regelmäßig für Alt-Verträge, die bis zum 11.06.2010 abgeschlossen worden.
Die Folge eines Widerrufs ist, dass der Darlehensvertrag rückabgewickelt wird. Der Verbraucher muss insbesondere keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen; bereits gezahlte Vorfälligkeitsentgelte können zurückgefordert werden. Der Widerruf eröffnet vielen Verbrauchern zudem die Gelegenheit, ihre laufenden Darlehensverträge ohne Entgelte zu aktuellen Konditionen umzuschulden bzw. zurückzahlen.
Gerne prüfen wir für Sie Ihre Widerrufsbelehrung. Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, so können wir für Sie den Vertrag widerrufen. Häufig gelingt dann eine außergerichtliche Einigung dahingehend, dass Ihre bisherigen Darlehenskonditionen an aktuelle Konditionen angepasst werden. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht um eine Anschlussfinanzierung bemühen müssen und so Zeit und weitere Kosten sparen. Sollte sich die Bank jedoch weigern, übernehmen wir für Sie die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs. Dabei sind wir im gesamten Bundesgebiet tätig.
Erfahren Sie hier mehr über unseriöse Kapitalanlagen und wie Sie Risiken vermeiden.
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Liste: Der „graue Kapitalmarkt“
Fakten, die Sie beim Abschluss einer Kapitalanlage kennen sollten