Rechtsanwalt Stefan Fein
Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht ist
Rechtsanwalt Stefan Fein.

Für die Bearbeitung Ihres Mandates benötigen wir nachfolgende Unterlagen, die Sie uns zur Vorbereitung gerne auch schon vor dem ersten Gespräch per Telefax oder E-Mail zur Verfügung stellen können.

  • Arbeitsvertrag nebst Änderungsvereinbarungen in Kopie
  • Tarifvertrag in Kopie
  • Abmahnung(en) in Kopie
  • Kündigung(en) in Kopie

Checkliste für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber, die beabsichtigen, eine Kündigung auszusprechen

Vor Ausspruch einer Kündigung sollten Sie mindestens folgende Punkte überprüfen:

  • Findet das Kündigungsschutzgesetz auf das zu kündigende Arbeitsverhältnis Anwendung?
  • Reicht der Sachverhalt für eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund oder eine ordentliche, fristgerechte Kündigung aus?
  • Welche Kündigungsfrist greift ein? Dies ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, den eventuell anzuwendenden Tarifverträgen und aus dem Gesetz
  • Findet auf den zu kündigenden Arbeitnehmer ein Sonderkündigungsschutz Anwendung (z.B.: Betriebsratsmitglieder; Schwangere; schwerbehinderte Menschen; Arbeitnehmer in Elternzeit)? Ist daher ein besonderes Vorverfahren erforderlich (z.B.: Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes bei schwerbehinderten Menschen)?
  • Wie muss eine ordnungsgemäße Beteiligung eines im Betrieb des Arbeitgebers bestehenden Betriebsrates erfolgen? Ist eine bloße Anhörung oder eine Zustimmung des Betriebsrates erforderlich?
  • Bestehen noch Gegenansprüche des Unternehmens (Bsp.: Arbeitgeberdarlehn, Rückgabe von Arbeitsgeräten etc.?)
  • Welchen Inhalt und welche Form sollte bzw. muss die Kündigung haben?
  • Auf was müssen Sie den Arbeitnehmer gesondert hinweisen?
  • Wie sollte die Kündigung dem Arbeitnehmer zugehen?
  • Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung über die Rechtswirksamkeit der Kündigung?
  • Welche Risiken bestehen bei einer Kündigungsschutzklage? In welchem Umfang sollen etwaige Risiken (insbesondere in finanzieller Hinsicht) bewusst eingegangen werden?
  • Soll dem Arbeitnehmer gegenüber eine Freistellung von der Arbeitspflicht ausgesprochen werden? 

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