Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Anlegerschutz

In unserem Referat Bankrecht und Kapitalmarktrecht helfen wir Ihnen bei allen Rechtsfragen, die mit Banken oder Geldanlagen zu tun haben.

Aus den vielfältigen Bereichen des Bankrechts bearbeiten wir beispielsweise folgende Themen:

  • Haftung der Bank oder des Vermittlers wegen Verletzung von Beratungs- und Aufklärungspflichten
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit Anlagevermittlung und Prospekthaftung
  • Rechtsprobleme des ungeregelten („grauen“) Kapitalmarkts (beispielsweise geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds, Sachwertfonds etc.)
  • Bargeldloser Zahlungsverkehr; alle Rechtsfragen rund ums Konto, inklusive Lastschrift und Onlinebanking;
  • Haftung im Zusammenhang mit ec – Karte, Zahlungskarte und Kreditkarte, Hilfe für Opfer von Kreditkartenbetrug
  • Fragen rund um den Kreditvertrag, beispielsweise Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung
  • Alles rund um Sicherungsinstrumente wie Grundschuld, Hypothek und Bürgschaft
  • Rechtsprobleme im Zusammenhang mit sogenannten Schrottimmobilien
  • Aktien, Optionen, Zertifikate und andere Instrumente des Kapitalmarkts

Banken und Kreditinstitute vertreten wir serviceorientiert und mit wirtschaftlichem Verstand.
Unternehmen und Privatpersonen helfen wir, wenn innerhalb der Geschäftsbeziehung zu ihrer Bank oder zu einer Anlagegesellschaft Probleme auftreten. Dies gilt gleichermaßen wenn Sie Anlagevermittler sind oder selbst mit dem Vermittler einer Kapitalanlage Ärger haben.
Unsere Beratung beschränkt sich nicht auf Frankfurt am Main, sondern wir sind im gesamten Bundesgebiet tätig.

Ihre Ansprechpartner für rechtliche Fragen in den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts ist Rechtsanwalt Roland Kisten.

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