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Mehr Infos zum Arzthaftungsrecht

Arzthaftungsrecht aus Sicht von Ärzten und Berufshaftpflichtversicherer
Wir werden in zivilrechtlichen Haftungsverfahren mit der Abwehr geltend gemachter Ansprüche von Berufshaftpflichtversicherungen und (Zahn-)Ärzten beauftragt.
Immer mehr Patienten fordern Entschädigungen für vermeintliche oder wirkliche Behandlungsfehler von Ärzten.
Wenn Sie als Arzt solchen Ansprüchen ausgesetzt sind, ist Eile geboten, da Sie Ihren Haftpflichtversicherer unverzüglich informieren müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. Vorher sollten Sie jedoch uns konsultieren, um zu erfahren, an welchen Stellen Arzt und Versicherer unterschiedliche, manchmal sogar gegenläufige Interessen haben. Ebenso sollten Sie von uns erfahren, wo die Grenzen des Rechts auf Einsichtnahme in Patientenakten liegen, bevor Sie diese herausgeben.
Meist können wir erreichen, dass der Haftpflichtversicherer die Kosten unserer Tätigkeit übernimmt und nicht selbst von seiner Regulierungsbefugnis Gebrauch macht.
„Kunstfehler“
Wenn Patienten von "Kunstfehlern" sprechen, gehen Ärzte und Juristen von Behandlungsfehlern aus. Überall wo Menschen arbeiten, unterlaufen Fehler. Sie selbst wissen sicherlich am Besten, wo diese in Ihrem Fachgebiet unterlaufen können.
Wir Juristen teilen diese Fehlergruppen ein in Diagnosefehler, Aufklärungsfehler Organisationsfehler sowie Überwachungsverschulden und Behandlungsfehler. Behandlungsfehler wiederum untergliedern sich beispielsweise in Diagnosefehler, Therapiefehler, Übernahmeverschulden, Organisationsmängel, Therapeutische Sicherungsaufklärung. Ob ein solcher Fehler vorliegt und unter welchen Umständen ein solcher Fehler Schadensersatzansprüche auslöst, muss in jedem Fall bestimmt werden.
Schlichtungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren findet vor der zuständigen Ärztekammer oder der von ihr beauftragten Schlichtungsstelle statt. Es dient der außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten, denen Schadensersatzansprüche von Patienten vermuteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung zugrunde liegen.
Während die Berufshaftpflichtversicherungen das Schlichtungsverfahren richtigerweise als kostengünstiges und relativ unstreitiges Verfahren zur Bewältigung von Behandlungszwischenfällen anstreben, gilt es für die beteiligten Ärzte, die mit diesem Verfahren verbundenen erhebliche Risiken zu reduzieren. Oftmals werden hier freiwillig Informationen preisgegeben, die in einer anschließenden Strafanzeige Verwertung finden.
Wir entscheiden mit Ihnen in jedem Einzelfall, ob es sinnvoll ist, sich auf dieses Verfahren einzulassen oder nicht.
Gerichtsverfahren
Abweichend vom „normalen“ Zivilprozess spielen Beweise im Arzthaftungsprozess eine sehr große Rolle. Hierbei sind die „Spielregeln“ teilweise verdreht (Stichwort: Beweislastumkehr), so dass es für Sie als Arzt darauf ankommt, dass wir die richtigen Weichen für Sie stellen.
Fazit
Bevor Sie selbst irgendwelche Schritte unternehmen, die Ihre Position schwächen könnten, sollten Sie sich von uns beraten lassen.
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu ALEGOS auf und schildern Sie Ihr rechtliches Problem.

