Rechtsanwalt Carsten Kuss
Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht ist
Rechtsanwalt Carsten Kuss.

Für die Bearbeitung Ihres Mandates benötigen wir nachfolgende Unterlagen, die Sie uns zur Vorbereitung gerne auch schon vor dem ersten Gespräch per Telefax oder E-Mail zur Verfügung stellen können.

  • Arbeitsvertrag nebst Änderungsvereinbarungen in Kopie
  • Tarifvertrag in Kopie
  • Abmahnung(en) in Kopie
  • Kündigung(en) in Kopie

Arbeitszeugnis-Check

Wir überprüfen und erstellen für Sie Ihr Arbeitszeugnis zum Pauschalpreis. Diesen Service bieten wir sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer an.

Prüfung eines bereits erstellten Arbeitszeugnisses

Was wird geprüft?
Wir prüfen das Zeugnis auf Vollständigkeit, Verwendung zulässiger/unzulässiger Formulierungen, Verwendung versteckter „Codes“, (Gesamt) Beurteilung Ihres Zeugnisses mit Benotung, Hinweis auf rechtliche Möglichkeiten, wenn Sie mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind.

Wie funktioniert es?
Bitte füllen Sie den Mandantenfragebogen (PDF) aus und übersenden uns diesen mit einer Kopie Ihres Zeugnisses und einer Stellenbeschreibung bzw. Aufgabenbeschreibung. Die Übersendung kann per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen.

Wie lange dauert es?
Wir erstellen unser Kurzgutachten innerhalb von drei Werktagen (Mo. bis Fr.). In eiligen Fällen auch werktags innerhalb von 24 Stunden.

Was kostet es?
Arbeitscheck classic:
€ 119,00 inkl. Mehrwertsteuer bei Versand per E-Mail
Arbeitscheck speedy:
€ € 159,00 inkl. Mehrwertsteuer bei Versand per E-Mail

Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses

Wir erstellen für Sie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nach Ihren Wünschen und Vorgaben. Zwar ist grundsätzlich der Arbeitgeber verpflichtet, ein Zeugnis zu erstellen. In Einzelfällen bieten wir diesen Service aber auch für Arbeitnehmer.

Die Erstellung kostet pauschal € 595.- (entspricht € 500.- zuzüglich Mehrwertsteuer) und setzt voraus, dass uns eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung vorliegt. Für weitere Details sprechen Sie uns bitte an.

Das Angebot gilt nicht für Vorstände und andere Führungskräfte. Hierfür vereinbaren wir gesonderte Honorarvereinbarungen, die sich in der Regel an der Vorstandsvergütung orientieren.

Ihre AnfrageNehmen Sie jetzt Kontakt zu Herrn Rechtsanwalt Carsten Kuss auf und schildern Sie Ihr rechtliches Problem.