Die Rechtsanwälte
Mitarbeiter
Rechtsanwalt Michael Meyer
Kooperationspartner der Kanzlei
Herr Rechtsanwalt Meyer betreut Vermieter und Mieter in allen rechtlichen Angelegenheiten. Zudem ist er auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts tätig.
Werdegang
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Frankfurt absolvierte Herr Rechtsanwalt Meyer das Referendariat in Frankfurt und Darmstadt. Mit Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt wurde er als selbständiger Rechtsanwalt tätig. Dem eigenen Interesse folgend, spezialisierte er sich früh auf das Miet- und Wohnungseigentumsrecht; eine Spezialisierung, die er im Laufe der Zeit durch praktische Erfahrung und theoretische Fortbildung weiter vertieft hat.
Als Kooperationspartner ist Herr Rechtsanwalt Meyer aufgrund anderweitiger Tätigkeit nicht zu jeder Zeit in unserer Kanzlei zu erreichen, ruft Sie aber gerne innerhalb eines Werktages zurück.
Herr RA Meyer hat den Kurs „Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht“ bereits erfolgreich absolviert.
Erfahren Sie hier mehr über das Mietrecht.
Erfahren Sie hier mehr über das Wohnungseigentumsrecht.
Nehmen Sie hier Kontakt zu
Herrn Rechtsanwalt Meyer auf.


