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Unsere Zusammenarbeit mit Ihnen -
Was Sie wissen (und beachten) sollten

1. Bitte informieren Sie uns von Anfang an vollständig und umfassend!

Wir können Ihre Interessen nur wirksam vertreten, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände Ihres Falles unterrichten. Deshalb benötigen wir von Ihnen alle wichtigen Schriftstücke in einer einwandfrei lesbaren Kopie. Die Originale verbleiben bei Ihnen. Hilfreich ist es auch, wenn Sie uns vor Erteilung des Mandates eine kurze schriftliche Zusammenfassung des Sachverhaltes (in chronologischer Reihenfolge) zukommen lassen.

2. Sie schließen mit uns einen Vertrag

Wenn Sie uns ein Mandat anbieten und wir den Auftrag annehmen, kommt ein Vertrag zustande. Wir beraten Sie, wie jeweils außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen ist. Letztlich entscheiden Sie selbst, wie wir Ihre Interessen zu vertreten haben. Bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung wird das Mandat spätestens mit Übersendung des unterschriebenen Mandatsannahmebogens und/oder unserer Honorarvereinbarung begründet.

3. Unsere Kanzlei ist für Sie erreichbar

In den Bürozeiten zwischen 9.00 Uhr und 17.30 Uhr ist unsere Kanzlei durchgängig besetzt. Gerne können Sie uns telefonisch kontaktieren. Nicht immer sind die Rechtsanwälte telefonisch erreichbar, beispielsweise weil Termine außerhalb der Kanzlei wahrgenommen werden oder die Anwälte mit unaufschiebbaren Arbeiten beschäftigt sind. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie Ihren Anwalt telefonisch nicht immer sofort sprechen  können.
Unsere Mitarbeiter/innen können Ihnen häufig schon die gewünschte Auskunft erteilen. In vielen Fällen lässt sich dadurch Ihr Anliegen schneller erledigen. Erreichen Sie uns nicht, können Sie in der Kanzlei eine Nachricht oder Anfrage für den jeweiligen Rechtsanwalt hinterlassen. Näheres erfahren Sie unter Kontakt.

4. Sie werden regelmäßig informiert

Sie erhalten regelmäßig von dem von uns gefertigten Schriftverkehr eine Kopie zur Kenntnisnahme übersandt. Dasselbe gilt für Mitteilungen des Gerichts – insbesondere Ladungen zu Gerichtsterminen – und Schreiben der Gegenseite, Behörden, Versicherungen etc., soweit es sich nicht um reine Formschreiben handelt. Es ist zweckmäßig, dass Sie diese Unterlagen in zeitlicher Reihenfolge abheften und aufbewahren. Zu Terminen bringen Sie die Unterlagen bitte mit.

Die von uns gefertigten Schriftsätze sollten Sie bitte sorgfältig durchlesen. Sollten Sie hier Informationsfehler oder sonstige Unstimmigkeiten vorfinden, dürfen wir Sie bitten, uns unverzüglich zu informieren. Erhalten wir keine Nachricht, gehen wir davon aus, dass der Inhalt unseres Schreibens richtig ist und Ihre Zustimmung findet.
Weiterhin sind wir bemüht, Sie über den jeweiligen Gang des Verfahrens möglichst zeitnah zu unterrichten. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, so bitten wir um Verständnis.

5. Ihre Mitarbeit: Nur gemeinsam sind wir stark!

Wenn wir Sie im Laufe des Mandates um Stellungnahme zu einem gegnerischen Schreiben oder einem Vorschlag des Gerichts bitten, sollten Sie uns möglichst bald, zumindest stichwortartig, schriftlich antworten. Telefonische Stellungnahmen führen nach unserer Erfahrung zu einem „Stille-Post-Effekt“ und sind deshalb von uns nicht erwünscht.

6. Fristen und Rechtsmittel

Die Anfechtung gerichtlicher Entscheidungen ist regelmäßig an Fristen gebunden. Da ein Rechtsmittel Kosten auslöst, wenn es nicht erfolgreich ist, ergreifen wir es in der Regel nur, wenn Sie uns dazu ausdrücklich schriftlich beauftragen. Gerne werden wir Sie über die Erfolgsaussichten beraten. Erhalten wir von Ihnen keinen Auftrag vor Ablauf der Frist, werden wir ein Rechtsmittel nicht einlegen.

7. Verschwiegenheit

Über alle Daten und Informationen, die wir von Ihnen erhalten - selbst über die Tatsache, dass Sie uns um Rat ersucht haben - wahren wir gegenüber jedermann Stillschweigen. Dies gilt natürlich nicht, wenn Sie uns von der Schweigepflicht befreien, beispielsweise für die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung.

8. Honorar

Das Honorar richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG. Danach ist das Honorar vom Streitwert und nicht vom Umfang der Tätigkeit oder der Schwierigkeit oder gar dem Erfolg abhängig. In vielen Fällen reichen die gesetzlichen Gebühren nicht, um unseren Aufwand zu decken. Wir werden Ihnen dann eine Honorarvereinbarung vorschlagen. Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch unsere ausführliche Darstellung auf der Seite Honorare.

9. Rechtsschutzversicherung

Bitte beachten Sie hierzu die weiterführenden Hinweise auf dieser Seite zum Thema Rechtsschutzversicherung.

10. Zusammenfassung

Die Kollegen Janke & Kloth aus Berlin haben die vorgenannten Punkte in einer Gebrauchsanweisung für den Rechtsanwalt (PDF) zusammengefasst, die wir Ihnen hier mit freundlicher Genehmigung gerne zur Verfügung stellen.