Nützliches
Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung im Mandat
Deckt die Rechtsschutzversicherung auch meinen Fall?
Der Umstand, dass ein Rechtsschutzversicherungsvertrag geschlossen worden ist, bietet noch keine Garantie dafür, dass die Rechtsschutzversicherung auch tatsächlich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit übernimmt. Ob Ihre Versicherung einstehen muss und in welchem Umfang der Versicherungsfall gedeckt ist, ergibt sich aus den zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer vereinbarten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Eine generelle Antwort auf die obige Frage ist also nicht möglich, da jedem Versicherungsverhältnis individuelle Vertragsbedingungen zugrunde liegen. Sie sind zwar alle ähnlich, unterscheiden sich aber in wichtigen Details.
Die Frage nach dem Deckungsschutz kann meist erst nach einer Darstellung des Sachverhaltes beantwortet werden. Die Deckung, bzw. den Versicherungsschutz für die Rechtsschutzversicherung erhalten Sie, wenn ein Rechtsschutzfall im versicherten Zeitraum eintritt, unter die vertraglich vereinbarten Bereiche, Eigenschaften und Leistungsarten fällt, keine ausgeschlossene Rechtsangelegenheit darstellt und für den jeweiligen Verfahrensabschnitt Erfolgsaussichten aufweist.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung alle meine Anwaltsgebühren?
Die Rechtsschutzversicherung deckt die Gebühren eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ob dies für Ihren Fall ausreicht, lässt sich nur in einem persönlichen Gespräch klären (vgl. hierzu auch die Seite Honorare). Daneben kommt es auch auf den einzelnen Versicherer an, in welcher Höhe Reisekosten, Kopierkosten, Aktenversendungspauschalen, Kosten für ärztliche Atteste etc. gedeckt sind. Selbst bei einer Deckungszusage müssen Sie also damit rechnen, dass solche Nebenkosten nicht von Ihrer Versicherung getragen werden.
Aus Praktikabilitätsgründen müssen wir ein Mandat, das unter der Bedingung erteilt wird, dass die Rechtsschutzversicherung alle Kosten übernimmt, ablehnen. Dies ist für uns nicht durchführbar.
Kümmert sich die Kanzlei während des Mandates um meine Rechtsschutzversicherung?
Soweit ein Rechtsschutzversicherungsvertrag besteht, sind wir gerne bereit, nach Mandatserteilung Deckungsanfrage bei der Versicherung zu tätigen. Dieses erfolgt im Rahmen unserer Serviceleistungen und ist nicht mit weiteren Kosten verbunden. Ebenso übermitteln wir Kopien von Kostennoten absprachegemäß unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung mit der Aufforderung, diese zu begleichen. Auch diese Leistung erbringen wir kostenfrei. Eine vertragliche Beauftragung zur Wahrnehmung auf Durchsetzung Ihrer Interessen gegenüber der Rechtsschutzversicherung ist mit der Mandatierung nicht verbunden.
Sollte sich die Rechtsschutzversicherung weigern, in vollem Umfang Deckungszusage zu erteilen bzw. die gestellte Kostennote zu begleichen, setzen wir uns schriftlich für Sie mit der Versicherung in Verbindung und erläutern dieser eventuell aufgeworfene Fragen. Sollte die gewünschte Zahlungsbereitschaft der Rechtsschutzversicherung daraufhin weiter nicht bestehen, kann in der Regel keine weitere kostenfreie Stellungnahme der Kanzlei erfolgen. Wir müssen dann das Honorar von Ihnen verlangen.
Somit endet in diesem Zeitpunkt die von der Kanzlei angebotene Serviceleistung im Hinblick auf die Abwicklung der Kostentragung durch die Rechtsschutzversicherung. Gerne sind wir natürlich im Rahmen eines gesonderten (kostenpflichtigen) Mandatsauftrages bereit, Sie gegenüber dem Versicherer zu vertreten.
Bitte beachten Sie: Auftraggeber – und damit Kostenschuldner – sind stets Sie als unser Mandant!

