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Unsere Honorare

Honorar für die anwaltliche Beratungstätigkeit

Seit dem 01.07.2006 gibt es für die Vergütung der außergerichtlichen Beratung keine gesetzliche Grundlage mehr, da der Gesetzgeber verlangt, dass Mandant und Rechtsanwalt das Honorar gemeinsam vereinbaren (§ 34 RVG). Zu Beginn unserer Beratungstätigkeit schließen wir deshalb gemeinsam mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab.

Honorar für die weitergehende anwaltliche Tätigkeit

Die Vergütung für unsere Tätigkeit bestimmt sich entweder nach einer individuell mit Ihnen getroffenen Vereinbarung oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Vergütungsvereinbarung

Zu Beginn unserer Tätigkeit schließen wir gemeinsam mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab.

Zunächst bewegt uns die Frage „Was ist Ihnen unser guter Rat Wert?“. Deshalb besprechen wir mit Ihnen gerne vorab den voraussichtlichen Umfang Ihres Falles und unsere damit verbundenen Leistungen. So können Sie jederzeit die Kosten-Nutzen-Relation selbst beurteilen.

Voraussetzung für den Abschluss einer solchen Vereinbarung ist, dass wir gemeinsam mit Ihnen einen Auftrag formulieren, der bestimmt, welche Tätigkeiten mit der Vergütungsvereinbarung abgegolten werden sollen.

Unsere Honorare sind zwar verhandelbar, dabei gelten allerdings die folgenden Grundsätze:

  • Unsere Stundenhonorarsätze beginnen bei € 180.-  pro Stunde.
  • Alle Auslagen, wie Reisekosten und Spesen sind daneben gesondert zu erstatten. Dies gilt auch für die Umsatzsteuer.

Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist im gerichtlichen Verfahren unzulässig.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

In Fällen, in denen wir keine Vergütungsvereinbarung abschließen, rechnen wir abhängig vom Gegenstandswert nach der geltenden gesetzlichen Gebührenordnung ab. Hier richtet sich die Höhe des Anwaltshonorars nach dem Gegenstandswert Ihres Falles. Sie erhalten von uns zu Beginn des Mandates eine Kostenaufstellung, die sich aus einer gesetzlichen Vergütungstabelle ergibt. Diese kann natürlich nur so präzise und verbindlich sein, wie der Sachverhalt bis dahin bekannt ist.

Allgemeine Informationen zur Anwaltsvergütung finden Sie in einer Informationsbroschüre der Bundesrechtsanwaltskammer, die Sie hier herunterladen können.

Zahlt das meine Rechtsschutzversicherung?

Bitte beachten Sie hierzu die weiterführenden Hinweise auf dieser Seite zum Thema Rechtsschutzversicherung.

Erfolgshonorar

Mittlerweile dürfen auch in Deutschland unter sehr engen Bedingungen Erfolgshonorare vereinbart werden. Wir verschließen uns dem nicht, halten die Möglichkeit aber nur in Ausnahmefällen für sinnvoll. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen hierzu wünschen.