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Terminsvertretungen / Korrespondenzanwälte

Gerne übernehmen wir bei rechtzeitiger Absprache Terminsvertretungen an den Amtsgerichten und Landgerichten Frankfurt, Hanau, Wiesbaden und Mainz sowie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Wir gehen davon aus, dass wir von Ihnen als Terminsvertreter zur Wahrnehmung eines Termins oder mehrerer Termine beauftragt werden und die eigentliche Mandatsführung inklusive Fristenüberwachung und Anfertigung von Schriftsätzen bei Ihnen verbleibt (Zur Abgrenzung Terminsvertreter/Korrespondenzanwalt vgl. ZAP 2001, Fach 24, S. 613ff).

Wir liefern einen ausführlichen schriftlichen Terminsbericht innerhalb von 24 Stunden sowie auf Wunsch einen zusätzlichen telefonischen Kurzbericht unmittelbar nach Abschluss des Termins.

In der Regel vereinbaren wir die hälftige Teilung aller anfallenden Gebühren.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, klären Sie bitte kurz vorher den Sachverhalt und den Termin mit uns ab. Sodann bitten wir um Übersendung der gewechselten Schriftsätze und einer auf unsere Kanzlei ausgestellten Vollmacht.

Bitte beachten Sie, dass ein Mandat nicht durch die alleinige Zusendung der Prozessunterlagen sowie der Vollmacht zustande kommt, sondern jeweils im Einzelfall von uns bestätigt werden muss.