Alte Lebensversicherungen – statt kündigen besser widersprechen, um sich von dem Vertrag zu lösen

Donnerstag, 19.01.2017 - Christoffer Friedrich

Zur Abgrenzung von Kündigung und Widerspruch von Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden:

Derzeit schreiben viele Versicherungen ihre Kunden an und weisen auf die infolge des gesunkenen Zinsniveaus zu erwartenden, deutlich gesunkenen Erträge bei Rentenbeginn der Lebensversicherung hin.
Deshalb wollen viele Kunden die laufenden Verträge beenden, indem sie diese kündigen.
Auch hört man, dass Versicherungsvertreter dazu raten, die Lebensversicherungen deshalb zu kündigen.

Dies könnte allerdings ein Fehler sein, da es eine wirtschaftlich attraktivere Möglichkeit zur Abwicklung des alten Vertrages geben kann: Besser als eine Kündigung ist es, dem Vertrag (noch) zu widersprechen.

Viele Versicherungen haben seinerzeit ihre Kunden insbesondere in den Jahren von 1994 -2007 nicht richtig über deren 14-tägiges beziehungsweise 30-tägiges Recht zum Widerspruch belehrt . Diese Fehler eröffnen nach einer Reihe von Urteilen des Bundesgerichtshofes einem Großteil der Kunden die Chance, die Verträge auf ewig rückabzuwickeln, solange die Versicherer nicht nachträglich nachholen, die Kunden richtig zu belehren.
Vorteil der Rückabwicklung ist häufig, dass die geleisteten Zahlungen vollständig also ohne einen Abschlag für das versicherte Risiko verzinst erstattet werden müssen. Die Zinsen liegen regelmäßig deutlich über dem geringen derzeitigen Zinsniveau
Die Kunden können deshalb auf eine Rückabwicklung incl. hoher Zinsen hoffen. Daher ist ein Widerspruch für sie wirtschaftlich deutlich attraktiver als eine Vertragskündigung. Wie sich die Situation im Einzelfall darstellt, bedarf einer sorgfältigen Prüfung der Versicherungsdokumentation.

Sprechen Sie uns gerne an. Das gilt auch dann, wenn Sie schon gekündigt haben sollten, da sich Widerruf und Kündigung nicht gegenseitig ausschließen.

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